Pflegekasse

Die Pflegekasse ist eine eigenständige Behörde, die jedoch den Krankenkassen angegliedert ist. Sie ist nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung organisiert. Aufgabe der Pflegekasse ist es unter anderem, Leistungen der Pflegeversicherung, das heißt Pflegegeldleistungen und Pflegesachdienstleistungen, für Ihre Versicherten zu erbringen, dazu kommen noch Präventions- und Rehabilitationsleistungen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Durchführung von Schulungen und Kursen für Pflegepersonen. Nach der Prüfung durch den medizinischen Dienst legt die Pflegekasse die Pflegestufe einer pflegebedürftigen Person fest.

Eine Pflegekasse muss ihre Versichten auch über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und beraten. Darüber hinaus soll diese Einrichtung, die einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist verhindern, dass eine Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht, und zwar durch Prävention und Rehabilitationsmaßnahmen.

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