Grundpflege

Ältere Frau mit Pflegerin in der Grundpflege. 697079050 – Photographee.eu / shutterstock.com

Inhaltsverzeichnis Grundpflege

Grundpflege – Betreuung und Hilfe im eigenen Zuhause

Die Grundpflege kann im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen, aber auch zu Hause erfolgen. Vor allem für Senioren und Seniorinnen, die physisch und psychisch gesund sind, aber aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters bei einigen Tätigkeiten Hilfe benötigen, ist eine Betreuung in den eigenen vier Wänden in der Regel angenehmer als die Unterbringung in einem Heim.

Zur Grundpflege zählen Pflegeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Nicht dazu gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und die Durchführung ärztlicher Verordnungen, wie zum Beispiel Verbandswechsel oder die Gabe von Medikamenten. Je nach Aufwand wird zwischen einer kleinen und großen Grundpflege unterschieden.

Grundpflege im Vergleich zur Behandlungspflege

Von dem Gesundheits- und Krankenhausökonomen Siegfried Eichhorn wurde der Begriff Grund- und Behandlungspflege in Umlauf gebracht. Er definierte die Grundpflege als unabhängig von einer vorliegenden Krankheit, sie sollte für alle Patientinnen und Patienten gleich sein. Nach Eichhorn gehören zur Grundpflege Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Toilettengängen und die Mobilisation. Auch heute noch umfasst die Grundpflege diese Aufgabenfelder.

Die Pflegekräfte eines Pflegedienstes helfen im Rahmen der Grundpflege bei Tätigkeiten am Waschbecken, etwa beim Zähneputzen, Rasieren, Waschen und Kämmen. Des Weiteren unterstützen sie beim Duschen, Baden und bei der Blasen- und Darmentleerung. Beim Essen sorgen die Pflegekräfte dafür, dass es mundgerecht zubereitet ist, darüber hinaus helfen sie auch bei der Nahrungsaufnahme. Die Unterstützung im Bereich Mobilität umfasst Hilfestellungen beim Aufstehen, Zubettgehen, Ankleiden und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen. Außerdem helfen Pflegekräfte den zu Betreuenden, wenn diese ihre Wohnung verlassen müssen und später wieder zurückkehren.

Im Gegensatz zur Grundpflege zielt die Behandlungspflege auf die medizinische Versorgung von Senioren oder Patientinnen ab. Sie beinhaltet die Bereitstellung und Gabe von Medikamenten, auch in Form von Spritzen, Dekubitus- und Wundversorgung, Verbandswechsel, Katheterisierung, Blutzucker- und Blutdruckmessung. Unter dem Begriff Behandlungspflege sind all die Tätigkeiten zusammengefasst, die zur Therapie einer Krankheit beziehungsweise zur Behandlung notwendig und von ärztlicher Seite aus verordnet sind.

Zeitaufwand für die Pflege von Seniorinnen und Senioren

Um die Versorgung älterer Menschen rund um die Uhr zu gewährleisten, ist eine 24-Stunden-Pflege erforderlich. Auch im Hinblick auf die Sicherheit ist eine umfassende Betreuung sinnvoll, denn Seniorinnen und Senioren sind häufig nicht mehr gut zu Fuß und stürzen leicht. Ist eine Pflegekraft 24 Stunden anwesend, kann sie eingreifen, wenn nachts Beschwerden auftreten sollten. Für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung werden oft Pflegekräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern engagiert, die dann bei den zu betreuenden Menschen wohnen.

Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung

Da die Grundpflege nicht Teil der medizinischen Versorgung ist, werden die Kosten für eine Pflegekraft nicht von der Krankenkasse getragen. Im Rahmen der Pflegeversicherung können allerdings Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ambulant versorgte Pflegebedürftige einen hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben. Prinzipiell sind Seniorinnen und Senioren also unterstützungsberechtigt, die Kosten für pflegerische Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität können zumindest anteilig übernommen werden.

Eingeschlossen sind Leistungen, die der grundlegenden Körperhygiene dienen, also Waschen, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren und Toilettengänge, sowie das mundgerechte Anrichten und die Gabe von Speisen. Auch die Unterstützung beim Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Auskleiden und dem Zubettgehen kann Berücksichtigung finden.

Nicht eingeschlossen sind dagegen Leistungen wie Fensterputzen oder Gartenpflege. Ebenso ist das Aufräumen des Kellers oder Dachbodens nicht von der Grundpflege abgedeckt, auch Einkaufen gehört nicht mit dazu. Die Mittel für die Grundpflege müssen in der Regel beantragt werden.

Die Grundpflege im Krankenhaus

Bei medizinischer Notwendigkeit kann ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus für ältere Menschen erforderlich sein, zum Beispiel, wenn ein Senior einen Schlaganfall hatte. In Krankenhäusern ist die Grundpflege inbegriffen, allerdings mangelt es in Deutschland an Pflegekräften. Aus diesem Grund wurde von der Politik das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) initiiert, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Es soll dafür sorgen, dass sich die Situation in der Pflege verbessert, damit Patientinnen und Patienten umfassend versorgt werden können.

In Krankenhäusern übernehmen zum einen ausgebildete Pflegekräfte die Grundpflege, zum anderen kommen aber auch Auszubildende zum Einsatz, die zunächst von erfahrenem Personal angeleitet werden, bevor sie selbstständig agieren. Die Grundpflege im Krankenhaus gleicht der ambulanten zu Hause, die Pflegekräfte unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Körperpflege und falls erforderlich auch bei der Nahrungsaufnahme. Im Bereich der Mobilität sind die Aufgaben begrenzter, da Tätigkeiten wie die Hilfe beim Verlassen des Hauses und der späteren Ankunft üblicherweise entfallen.

Pflegekräfte aus dem Ausland für die Betreuung zu Hause

Der Pflegekräftemangel in Deutschland wirkt sich nicht nur auf die stationäre, sondern auch auf die ambulante Betreuung aus. Aus diesem Grund werden häufig Pflegekräfte aus Osteuropa für die Grundpflege einer Seniorin oder eines Seniors engagiert. Diese kümmern sich rund um die Uhr um die Betreuung und wohnen in dieser Zeit mit im Haus oder der Wohnung.

Der Pflegekraft muss lediglich ein Zimmer zur Verfügung stehen, während Küche und Bad gemeinsam genutzt werden können. Die Aufenthaltsdauer ist begrenzt, es kann jedoch ein fliegender Wechsel organisiert werden, wenn die Grundpflege über einen längeren Zeitraum erfolgen soll. Polnische Pflegekräfte übernehmen anfallende Hausarbeiten, helfen bei der Körperpflege, servieren das Essen in mundgerechten Stücken, unterstützen sowohl bei der Nahrungsaufnahme als auch beim Ankleiden. Kurz gesagt: Sie übernehmen alle Tätigkeiten, die in den Bereich der Grundpflege fallen. Eine fachliche Ausbildung ist Voraussetzung für die Vermittlung durch die Deutsche Seniorenbetreuung.

Häufige Fragen und Antworten

Wer selbst Grundpflege in Anspruch nehmen will oder nach einer Pflegekraft für Angehörige sucht, hat viele Fragen – die wichtigsten haben wir hier mit ausführlichen Antworten für Sie zusammengefasst.

Wer darf die Grundpflege durchführen?

Grundpflege mit Pflegekräften aus Osteuropa

Grundsätzlich ist keine besondere Ausbildung vonnöten, um die Grundpflege zu übernehmen. In manchen Fällen kümmern sich Angehörige, Freunde oder Nachbarn um einen pflegebedürftigen Menschen, die keine besonderen Kenntnisse dafür erworben haben. Oft fehlt allerdings die Zeit, etwa wenn alle Familienangehörige berufstätig sind. Wird eine Pflegekraft aus dem Ausland für die Betreuung engagiert, sollte dies vorzugsweise über eine Institution erfolgen, die ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte vermittelt.

Sind Gartenarbeiten bei der Grundpflege eingeschlossen?

Pflegekraft reicht die Hand

Arbeiten im Garten wie Unkraut jäten, Rasen mähen, säen oder Obst und Gemüse ernten zählen nicht zur Grundpflege. Für diese Aufgaben muss extra jemand engagiert werden, wenn sie erledigt werden sollen.

Gehört Nagelpflege zur Grundpflege?

Altenpflege mit Herz, seriöse Seniorenbetreuung zu Hause

Zur Grundpflege gehören die Reinigung, das Schneiden und Feilen der Fuß- und Fingernägel. Eine medizinische ist ebenso wie eine kosmetische Nagelbehandlung nicht Teil der Grundpflege, zum Beispiel ist das Auftragen von Nagellack nicht mit eingeschlossen.

Bezahlt die Krankenkasse die Grundpflege?

Pflegerin für die Grundpflege

Die Kosten für die Grundpflege werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Manche Krankenkassen bieten Grundpflege und Hauswirtschaft als freiwillige Satzungsleistungen an. Es können aber Fördermittel für die Seniorenbetreuung zu Hause beantragt werden, etwas Pflegegeld oder Verhinderungspflege.

Jetzt Anfrage stellen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Stellen Sie uns kostenlos & unverbindlich Ihre Anfrage.
Jetzt Anfrage stellen