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Förderung2021-02-23T15:09:46+01:00

Kostenübernahme für die 24 Stunden Pflege seitens der Pflegekassen

Förderung & Kostenübernahme seitens der Pflegekassen für die 24 Stunden Pflege zu Hause

Menschen mit schweren, physischen oder psychischen Einschränkungen benötigen oftmals eine Betreuung, die rund um die Uhr erfolgt. Für pflegende Angehörige stellt dies eine enorme körperliche und seelische Belastung dar. Eine Hilfe können private Pflegekräfte sein, die sich 24 Stunden um den körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen in seinem Zuhause kümmern. Um diese private Pflege daheim zu finanzieren, haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit eine Förderung bzw. Kostenübernahme für diesen speziellen Bereich der häuslichen 24-Stunden-Pflege bei den Pflegekassen bzw. Krankenkassen zu beantragen.

Folgende Optionen sind möglich:

Steuererleichterung2020-09-11T20:02:18+02:00

Im Einzelnen können folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden:

  • sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. bei selbstständiger Tätigkeit: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) bis zu 20.000 EUR in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 EUR
  • geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen bis zu 2.550 EUR in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 EUR

 

Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung der Rechnung (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung) durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Die Steuererleichterung steht sowohl den pflegebedürftigen Menschen als auch den Angehörigen zu, unabhängig davon ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht. Für Details sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Förderung Verhinderungspflege2020-09-11T20:40:58+02:00

Die Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gibt Ihnen als pflegenden Angehörigen die Möglichkeit sich zu erholen und neue Energie zu tanken.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

§ 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt) beträgt 1.612 EUR pro Kalenderjahr.

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR (50 % der Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden kann. Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde und die Verhinderungspflege nicht durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also nun miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird.

Wo muss ich die Verhinderungspflege beantragen?

Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.

Wie erhalten ich eine Betreuungskraft für die Verhinderungspflege?

Sie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit.

Wählen Sie hier Ihren Ansprechpartner aus.

Pflegegeld für häusliche Pflege2020-09-11T20:47:09+02:00

Das Pflegegeld kann je nach Pflegegrad (PG) in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit der Pflegesachleistung kombiniert werden.

Zeitraum PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
ab 01.01.2017 0 EUR 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Landespflegegeld Bayern2020-09-26T01:28:35+02:00

Das bayerische Landespflegegeld beträgt 1.000 EUR im Jahr. Die Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz ist in Bayern und der Pflegegrad 2 wurde festgestellt.

Hier können Sie den Antrag für das Landespflegegeld Bayern stellen. 

Kurzzeitpflege2020-09-11T20:48:42+02:00

Sie haben für acht Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Dieser Zuschuss der Pflegekasse ist auf 1.612 EUR pro Jahr begrenzt.

Ergänzend hierzu kann das vorhanden Restbudget der Verhinderungspflege vollständig (maximal 100% = 1.612 EUR) für die Aufstockung des Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden. Ihr Anspruch erhöht sich dann auf bis zu 3.224 EUR.

Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 % fortgezahlt.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei der häuslichen 24 Stunden Pflege, bei der Krankenpflege zu Hause oder nach einer verlässlichen Betreuung für Ihre Angehörigen im eigenen Zuhause?

Wissenswertes

Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege durch Personal aus Osteuropa (z.B. Polen) sind weitaus geringer als die einer 24-Stunden-Pflegekraft aus Deutschland.  Um einen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zuverlässig 24 Std. betreuen zu können, benötigt die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer, so dass sie bei diesem wohnen kann. Im Gegensatz zu einem Pflegedienst kümmert sich bei der 24-Stunden-Pflege zu Hause immer die gleiche Person um den Betreuungsbedürftigen. Dies ist vor allem für Demenz-Patienten wichtig. Für ihren geistigen Zustand ist es nicht zuträglich, wenn die Betreuungskraft andauernd wechselt.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Online Pflegeberatung & Pflegeleistungs-Helfer

Der Online Pflegeberatungs- & Pflegeleistungshelfer vom Bundesministerium für Gesundheit zeigt Ihnen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen können und bietet umfassende Informationen zum Thema Pflege. Hier können Sie recherchieren, welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen. Anhand verschiedener Fragen zur Pflegesituation wird für Sie ein individualisiertes Ergebnis ermittelt.

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