Informationen zur Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich ohne Fremde Hilfe zu versorgen oder den Alltag alleine zu bewältigen. Dies hat meist körperliche, d.h. krankheitsbedingte Ursachen, aber oft auch geistige Ursachen, zum Beispiel in einem fortgeschrittenen Stadium von Demenz. Bei Bettlägerigkeit liegt auf jeden Fall eine klare Pflegebedürftigkeit vor. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird die Person in eine der drei Pflegestufen eingeteilt. Mit dem demographischen Wandel in Deutschland steigt naturgemäß auch die Zahl der Menschen, die ständig auf Pflege angewiesen sind.

Pflegebedürftigkeit – welche Möglichkeiten gibt es zur Entlastung?

Früher wurden Pflegebedürftige normalerweise von ihren Angehörigen gepflegt. Heute ist dies leider nur noch selten möglich, weil die Generationen nicht mehr unter einem Dach leben. Zudem ist die Pflege eines Angehörigen eine zeitintensive Aufgabe, die sich mit einer Berufstätigkeit nur schwer vereinbaren lässt. Im Prinzip stehen drei mögliche Betreuungsformen bei Pflegebedürftigkeit zur Auswahl: Die pflegebedürftige Person zieht in eine Senioren- oder Pflegeheim um und wird dort von Krankenschwestern und Altenpflegern versorgt. Dabei muss aber die Bereitschaft vorhanden sein, die eigenen vier Wände und das gewohnte Umfeld für immer zu verlassen, und dies ist bei den wenigsten älteren Menschen so.

Eine Möglichkeit, die den Umzug in eine stationäre Einrichtung unnötig macht, ist die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes. Dieser kommt einmal in der Woche oder mehrmals am Tag in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und übernimmt dort die vorher festgelegten Aufgaben. Diese Variante ist aber nur dann empfehlenswert, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht sehr ausgeprägt ist oder der ambulante Pflegedienst lediglich pflegende Angehörige unterstützt.

Bei einer schwerwiegenderen Pflegebedürftigkeit gibt es eine dritte Methode der Betreuung, und zwar eine häusliche 24 Stunden Pflege. Dabei zieht eine Pflegekraft mit in die Wohnung der zu pflegenden Person und übernimmt pflegerische und versorgungstechnische Aufgaben. Allerdings muss für die Pflegekraft ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden, damit eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet werden kann.

Pflegebedürftigkeit – Zusammenfassung

Pflegebedürftigkeit liegt also immer dann vor, wenn eine Person sich nicht mehr alleine versorgen kann und auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen ist. Welche der oben genannten Betreuungsformen die richtige ist, muss von Fall zu Fall individuell bewertet werden und auch die Veränderung der Pflegebedürftigkeit muss dabei berücksichtigt werden. Wünschen Sie eine umfassende Beratung? Dann kontaktieren Sie die Deutsche Seniorenbetreuung – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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