Betreuung für Behinderte

Möchten Sie einem Familienmitglied mit Behinderung ein angenehmes Leben ermöglichen, ist dies eine verantwortungsvolle Aufgabe. Denn abhängig von der Schwere kann der Umfang der Betreuung für den Behinderten sehr groß sein. Aufgrund beruflicher und privater Verpflichtungen ist es nicht immer möglich dies selbst zu leisten. Hinzu kommt die emotionale Belastung, welche die Pflege eines Menschen mit Behinderung mit sich bringen kann. Eine sinnvolle Option ist, die Betreuung des Behinderten ganz oder teilweise an Dritte zu übergeben.


Die Betreuungsmöglichkeiten im Überblick

  1. Eine professionelle und umfassende Betreuung für Behinderte ist in verschiedenen Einrichtungen wie beispielsweise speziellen Pflegeheimen möglich. Dort wohnen die behinderten Menschen in Einzel- oder Mehrbettzimmern oder in Wohngruppen und werden rund um die Uhr betreut.
  2. Eine weitere Option sind Förderstätten oder Institutionen, die dem System von Kindergärten und Schulen ähneln. Diese bieten tagsüber für mehrere Stunden eine Betreuung für Behinderte an. Dadurch steht pflegenden Angehörigen Zeit zur Verfügung, um zur Arbeit zu gehen oder Besorgungen zu machen.
  3. Als dritte Alternative kann sich die Familie eines behinderten Menschen für die häusliche 24-Stunden-Pflege Spezielle Agenturen, zum Beispiel die Deutsche Seniorenbetreuung, vermitteln Pflegekräfte aus Polen, Tschechien, der Slowakei und weiteren osteuropäischen Ländern. Einige von ihnen besitzen viel Erfahrung in der privaten Pflege und ein großes Einfühlungsvermögen.

Eine Betreuung für Behinderte in den eigenen vier Wänden stellt in den meisten Fällen die bessere Wahl dar. Denn das vertraute Umfeld vermittelt Sicherheit und Geborgenheit und bedeutet Lebensqualität. Nicht zuletzt wird auf diese Weise der Gemütszustand positiv beeinflusst.

Leistungsumfang der 24-Stunden-Betreuung für Behinderte

Welche Aufgaben die Pflegekraft erfüllen soll, können Sie individuell mit der Beauftragung der Dienstleistung vereinbaren. Einen Teilbereich stellt die Unterstützung bei der täglichen Hygiene dar. Die Betreuungskraft hilft dem behinderten Menschen beim Anziehen oder Entkleiden, Waschen und Zähneputzen. Des Weiteren kümmert sie sich um den Haushalt, erledigt Botengänge und ist Begleitperson beim Einkaufen, Spaziergang und Arztbesuch. Für die Rundum-Betreuung zieht das Pflegepersonal normalerweise in die Wohnung des Behinderten, sodass Hilfe auch in der Nacht und bei Notfällen schnell verfügbar ist.

Betreuungsgeld für Behinderte

Bei der Pflegekasse kann für die Betreuung eines Menschen mit Behinderung finanzielle Unterstützung beantragt werden. Nach § 45b SGB XI haben Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Aufsichtsbedarf erfordern, ein Recht auf Betreuungsgeld. Dies steht ihnen in einer Höhe von 100 oder 200 EUR pro Monat zu und ist zweckgebunden. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Betreuung für den Behinderten zu Hause erfolgt.

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