Was ist ein A1 Formular bzw. eine A1 Entsendebescheinigung?

E101-Formular wird ersetzt durch das A1 Formular bzw. die A1 Entsendebescheinigung

Mit Wirkung vom 01. Mai 2010 ist die alte Verordnung (EWG) 1408/71 des Europäischen Rates aus dem Jahr 1971 durch die jetzt gültige neue Verordnung (EG) 883/2004 ersetzt worden.Die neue A1-Entsendebescheinigung bestätigt, dass die zeitlich befristete Tätigkeit von ausländischen Betreuungs- und Pflegekräften aus einem Entsendestaat, welcher Teil der Europäischen Union ist, nach EU-Recht erfolgt.

Grundsätzlich unterliegen entsendete Arbeitnehmern gemäß den Gemeinschaftsregelungen dem Sozialversicherungsabkommen von nur einem EU-Mitgliedstaat. Dadurch gehören sie für die Zeit der Entsendung dem System der sozialen Sicherheit des neuen Beschäftigungsstaates an. Zur Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ist die Regelung der Sozialversicherungspflicht eine Ausnahme in den geltenden EU-Rechtsvorschriften. Bei einer Entsendung bleiben die Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zugeordnet, was durch die A1-Entsendebescheinigung bestätigt wird.

Die wichtigsten neuen Regelungen im Rahmen des A1 Formular bzw. der A1 Entsendebescheinigung auf einen Blick:

    1. Das bisher verwendete Formular E101 wird seit dem 01. Mai 2010 nicht mehr ausgestellt und gleichzeitig durch das neue A1-Formular bzw. die A1-Entsendebescheinigung ersetzt. Vor dem Stichtag ausgestellte Entsendebescheinigungen müssen nicht ersetzt werden, sondern behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
    2. Nach der neuen Verordnung können entsendete Arbeitnehmer und Selbstständige bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten. Es kann allerdings vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Entsendeverlängerung gestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn bereits vor der Entsendung bekannt ist, dass die Dauer von 2 Jahre nicht ausreichend ist. Das zuständige Amt für Sozialversicherungen versucht in diesen Fällen einen Ausnahmevereinbarung für die Verlängerung oder eine langfristige Entsendung bei der zuständigen ausländischen Behörde zu erreichen (gem. Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/04).
    3. Dauert die Entsendung bereits 24 Monate an, muss normalerweise eine Pause von mindestens 2 Monaten erfolgen. Diese Pausenregelung gilt nicht, wenn die entsendete Person nach 2 Jahren Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU tätig wird.
    4. Die Teilnahme an den Sozialversicherungssystemen zweier EU-Mitgliedsstaaten ist durch die neue Regelung auch in Ausnahmefällen nicht mehr nötig. Dies war nach der alten Verordnung dann zulässig, wenn eine selbstständige und unselbstständige Tätigkeit gleichzeitig ausgeübt wurde.
    5. In ihrer neuen Form ist die Verordnung des Europäischen Rates auf die Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Darüber hinaus gilt sie auch für Personen aus Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, aber mit denen ein entsprechendes Abkommen über die soziale Sicherheit geschlossen worden ist (z.B. Norwegen, Dänemark, Island, Liechtenstein, Schweiz).

Was bedeutet die Entsendebescheinigung für die 24-Stunden-Pflege?

Das A1-Formular ist für die 24-Stunden-Pflegekräfte ein sehr wichtiges Formular, das durch den Renten- und Sozialversicherungsträger des Entsendestaates ausgestellt wird. Es bestätigt, dass die Betreuungskraft aus Osteuropa sozialversichert ist und keine Sozialversicherungspflicht für den Auftraggeber im Gastland besteht. Dadurch entspricht die Entsendung dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), weshalb auch ein bestimmter Mindestlohn pro Arbeitsstunde eingehalten werden muss.

Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt und organisiert als eine der führenden Vermittlungsagenturen seit 2004 Pflegeeinsätze im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung. Bei der Vermittlung der osteuropäischen Pflegekräfte achten wir darauf, dass ein A1-Formular bzw. eine A1-Entsendebescheinigung vorliegt. Dies ist unter anderem eine Voraussetzung dafür, dass diese legal und sicher in Deutschland arbeiten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stellen Sie uns kostenlos & unverbindlich Ihre Anfrage.
Jetzt Angebot einholen