Verhinderungspflege durch 24 Stunden Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa
Verhinderungspflege. 1075765313 – Rustle / shutterstock.com

Verhinderungspflege beantragen

Der Begriff Verhinderungspflege kommt aus der häuslichen Pflege und benennt die Tatsache, wenn eine Betreuungskraft aus einem bestimmten Grund verhindert sein sollte. Sie kann in diesem Fall ihre Pflichten nicht erfüllen, sodass ein Ersatz für die Kranken- und Altenpflege zu Hause notwendig wird. Die Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege kann auch für die 24 Stunden Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden.

Warum sollten pflegende Angehörige die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die Pflege eines kranken oder alten Menschen ist oftmals sehr arbeitsintensiv und eine physische sowie psychische Belastung. Daher ist es meist nicht möglich, das Haus für einen längeren Zeitraum zu verlassen und sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern. Auch das Privatleben leidet oftmals unter dieser Belastung. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Pflegeperson die Möglichkeit zur Erholung und zum Ausgleich bekommt. Dies ist durch die Verhinderungspflege auf ideale Weise ermöglicht werden: eine Seniorenbetreuerin, z. B. eine Polnische Pflegekraft & Haushaltshilfe, zieht für den zu überbrückenden Zeitraum bei der zu pflegenden Person ein und übernimmt die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten. Einen Teil der Kosten für die Pflegekraft oder sogar alle Kosten übernimmt die Pflegekasse. Somit befindet sich der Pflegende in guten Händen und die Angehörigen können sich erholen und neue Energie tanken.

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Bedingungen für den Anspruch auf die Verhinderungspflege

Einen Antrag kann die private Pflegeperson zum ersten Mal stellen, wenn sie die häusliche Pflege bereits mindestens sechs Monate durchgeführt hat.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für die Verhinderungspflege, wenn diese nachgewiesen werden und die Dauer der Ersatzpflege sechs Wochen (42 Tage je nach Kalenderjahr) nicht überschreitet.

Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen maximalen Betrag von 1.612 Euro zur Verhinderungspflege hinzu. Seit 1.1.2015 können maximal 806 Euro, die nicht für die stationäre Kurzzeitpflege beansprucht worden sind, ebenfalls beantragt werden. Mehr Informationen zur finanziellen Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege finden Sie hier unter Förderungsmöglichkeiten.

Voraussetzung für den Anspruch auf diese Leistungen ist, dass es sich bei der Ersatzpflegekraft um kein nahestehendes Familienmitglied handelt (z.B. Eltern, Kinder, Enkel und Großeltern). Diese darf außerdem nicht mit dem Pflegebedürftigen verschwägert sein (z.B. Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, Stiefeltern) und nicht mit ihm im gleichen Haushalt leben. Soll eine dieser Personen die Betreuung übernehmen, zahlt die Pflegeversicherung lediglich das übliche Pflegegeld, das entsprechend der Pflegestufe ermittelt wird.

Wie funktioniert die Vermittlung einer Verhinderungspflege?

In vielen Fällen erfolgt die Verhinderungspflege durch eine polnische Pflegekraft, weil diese aufgrund niedrigerer Löhne kostengünstiger ist. Vermittlungsagenturen wie die Deutsche Seniorenbetreuung vermitteln auch deswegen meistens Personal aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien und weiteren Ländern Osteuropas, weil diese auch sehr gut eine 24-Stunden-Verhinderungspflege zu Hause übernehmen können. Dafür spielen zum einen die niedrigeren Kosten und zum anderen die Erfahrung, Freundlichkeit und das Einfühlungsvermögen der Osteuropäerinnen eine Rolle. Dadurch entsteht selbst in der kurzen Zeit von sechs Wochen eine vertrauensvolle Beziehung.

Wichtige Voraussetzungen für die 24 Stunden Verhinderungspflege in der Übersicht

  • Ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 liegt vor.

  • Der Pflegebedürftige muss durch eine private Pflegeperson zuvor mindestens 6 Monate betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird überwiegend mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades gleichgesetzt.

  • Die bisherige Pflegeperson möchte sich vorübergehend, maximal für 6 Wochen, aus der Betreuung & Pflege zurückziehen. Sei es wegen  Krankheit, Urlaub oder aus anderen Bewegründen.

  • Wichtig! Wird die pflegebedürftige Person ausschließlich über einen ambulanten Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen selbst, dann können die Angehörigen die Verhinderungspflege nicht beantragen.

Ihren Antrag auf das Verhinderungspflegegeld können Sie bei der zuständigen Pflege- oder Krankenversicherung stellen. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich und beraten Sie hierzu umfassend.

Wichtiger Hinweis: Bei der Antragsstellung der Verhinderungspflege im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Pflege & 24h Betreuung durch ausländische Pflegekräfte & Haushaltshilfen (z.B. aus Polen) ist es erforderlich, dass die bisherige Pflegeperson mehr als 8 Stunden täglich abwesend ist. Nur in diesem Fall wird das Pflegegeld während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt.

Viele Kranken- und Pflegekassen berücksichtigen in ihren Antragsformularen zur Verhinderungspflege diese Möglichkeit der Umlagerung noch nicht. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Pflegegeld & Verhinderungspflege für die häusliche 24 Stunden Pflege & Betreuung

Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes wird während der Verhinderungspflege bzw. 24 Stunden Ersatzpflege das
Pflegegeld weiterhin zur Hälfte bezahlt.

Beispielrechnung: Zahlung Pflegegeld während der Verhinderungspflege:

Die bisherige Pflegekraft möchte sich zur Erholung (oder Krankheit, Unfall, Sonstiges) für einen Monat aus der Pflege & Betreuung rausnehmen. Vor der Beantragung der Verhinderungspflege wurde ein Pflegegeld für den Pflegegrad 3 in Höhe von  545 EUR im Monat gewährt.

Das ganze Pflegegeld wird für den ersten und den letzten Tag bezahlt (2/30 von 545 EUR- = 36,34 EUR).
Für die restlichen 28 Tagen wird die Hälfte der Leistungen gezahlt (28/30 von 272,50 EUR = 254,24EUR).

Insgesamt werden somit 290,58 EUR an Pflegegeld während der Verhinderungspflege/Ersatzpflege ausgezahlt.

Die stundenweise Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige haben darüber hinaus den Anspruch auf ein stundenweises Verhinderungspflegegeld. Wenn Angehörige eine Auszeit nehmen möchten um privaten Angelegenheiten nachzugehen können sie eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Wie die stundenweise Verhinderungspflege in diesem Fall vorteilhaft abgerechnet werden kann, ist mit der Pflegekasse bzw. Krankenkasse abzuklären. Der Förderbetrag von 1.612 EUR im Jahr darf auch bei der stundenweisen Verhinderungspflege nicht überschritten werden.

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